DE
scholarly
Abschrift eines Zusatzberichts. An Areios, den Einnehmer der Getreidesteuern , von Eud[ai]môn, dem Dorfschreiber von Karanis und anderer Gemarkungen. Weil in der nach Personen aufgeschlüsselten Forderungsliste der fälligen Getreidesteuern des 17. Jahres des Hadria[nus Cae]sar, des Herren, die ich Dir eingereicht habe , zwar unter dem Namen des Sôkratês, Sohn des Chairêmôn, teilweise ein Steuerzuschlag des Antênôr, Sohn des Aristarchos, von 6 1/4 1/16 1/32 1/64 Aruren (mit einem Steuersatz) von 6 1/3 1/24 zu (einem Besitz von) 4 1/2 1/8 Aruren aufgeführt ist, durch die vorgelegten Besitzurkunden aber nachgewiesen wurde, daß sich die oben erwähnten 4 1/2 1/8 Aruren im Besitz der unten Genannten befinden, übermittele ich (Dir die Änderungen), damit (die Steuern) von Ihnen eingetrieben werden können. Es sind: Chairêmôn der Ältere, Sohn des Chairêmôn, erwiesenermaßen verstorben, (vertreten) durch die Erben: {das sind} 2 1/4 1/16 Aruren , (denen zugeschlagen wurden) [3] 1/8 1/16 Aruren zu [3] 1/6 1/24 ( Artaben ) Weizen, mit der Zwei-Choinix-Steuer von 1/6 ( Artabe ) Weizen, das sind 3 [1/3] 1/24 ( Artaben ) Weizen, mit Zuschlägen von 1/12 ( Artabe ) Weizen, das sind 3 1/3 1/8 ( Artaben ) ; Chairêmôn III., Sohn des Chairêmôn, verstorben, (vertreten) durch die Erben: 2 1/4 1/6 Aruren , denen zugeschlagen wurden 3 1/8 1/16 Aruren zu 3 1/6 1/24 ( Artaben ) Weizen, mit der Zwei-Choinix-Steuer von 1/6 ( Artabe ) Weizen (und) Zuschlägen von 1/12 ( Artabe ) Weizen, das sind 3 1/3 1/8 ( Artaben ) Weizen; das sind die oben erwähnten ( Aruren ).